Ab Frühling bei uns: Große Kollektion der Sonnenschirme von Weishäupl

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Vermietung von Sonnenschirmen, Garten- und Loungemöbeln sowie Zubehör gelten diese AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge zwischen dem Vermieter und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Vermietung von Sonnenschirmen, Gartenmöbeln und Zubehör.
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsschluss

Ein Mietvertrag kommt durch Bestellung des Mieters (z. B. per E-Mail, Telefon oder schriftlich) und deren Bestätigung durch den Vermieter zustande. Angebote des Vermieters sind freibleibend.

3. Mietdauer

Die Mietdauer wird individuell vereinbart und gilt in der Regel für eine Veranstaltung bzw. einen Tag.
Die Mietzeit beginnt mit der Lieferung bzw. Übergabe der Mietgegenstände und endet mit der vereinbarten Rückgabe oder Abholung.
Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Mietgebühr berechnet werden.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbarten Preise.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis vor Übergabe der Mietgegenstände zu zahlen.
Zusatzleistungen wie Lieferung, Aufbau, Abbau oder Reinigung werden gesondert berechnet.

5. Lieferung und Abholung

Liefer- und Abholtermine werden individuell vereinbart.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass:
• der Veranstaltungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist
• ausreichend Platz für Lieferung und Aufbau vorhanden ist
• Zufahrtswege geeignet und frei zugänglich sind
Kann eine Lieferung oder Abholung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht erfolgen, können zusätzliche Kosten entstehen.

6. Kaution

Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.
Diese wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände zurückerstattet. Der Vermieter kann entstandene Schäden, Verluste oder Reinigungskosten mit der Kaution verrechnen.

7. Übergabe und Zustand

Die Mietgegenstände werden in ordnungsgemäßem Zustand übergeben.
Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind bei Übergabe unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung, gelten die Mietgegenstände als vollständig und mangelfrei übernommen.

8. Nutzung und Sorgfaltspflicht

Der Mieter verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und bestimmungsgemäßen Nutzung der Mietgegenstände.
Insbesondere gilt:
• Sonnenschirme sind bei starkem Wind, Sturm oder Unwetter zu schließen
• Sonnenschirme dürfen nur mit vorgesehenen Gewichten bzw. Befestigungen genutzt werden
• Möbel sind vor übermäßiger Verschmutzung, Beschädigung und Witterung zu schützen
Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.

9. Sicherung und Aufstellung von Sonnenschirmen

Wichtige zusätzliche Sicherheitsregelungen: Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass Sonnenschirme standsicher aufgestellt und ausreichend beschwert bzw. befestigt werden.
Sonnenschirme dürfen nur auf geeigneten, ebenen Untergründen genutzt werden.
Eine Nutzung ohne die vorgesehenen Gewichte oder Befestigungen ist unzulässig.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Aufstellung oder Sicherung entstehen.

10. Nutzung bei Wind und Wetter

Sonnenschirme sind bei Wind, Sturm oder drohendem Unwetter unverzüglich zu schließen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Witterungseinflüsse entstehen, wenn die Mietgegenstände nicht ordnungsgemäß gesichert wurden.

11. Verkehrssicherungspflicht während der Veranstaltung

Während der Mietdauer übernimmt der Mieter die Verkehrssicherungspflicht für die Mietgegenstände.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass von den aufgestellten Sonnenschirmen, Möbeln oder Zubehör keine Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen.
Der Mieter haftet für Schäden oder Verletzungen, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlende Sicherung oder falsche Aufstellung entstehen.

12. Schäden, Verlust und Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Diebstahl der Mietgegenstände während der Mietdauer.
Dies gilt auch für Schäden, die durch Gäste, Veranstaltungsbesucher oder beauftragte Dienstleister verursacht werden.
Beschädigte oder verlorene Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert berechnet.

13. Reinigung

Die Mietgegenstände sind grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übergeben wurden.
Normale Gebrauchsspuren sind im Mietpreis enthalten.
Bei übermäßiger Verschmutzung kann eine zusätzliche Reinigungspauschale berechnet werden.

14. Wetter und Veranstaltungsrisiko

Das Risiko der Durchführung einer Veranstaltung trägt der Mieter.
Witterungseinflüsse berechtigen nicht zur Minderung oder Rückerstattung des Mietpreises.

15. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

16. Stornierung

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Der Vermieter ist berechtigt, bei kurzfristiger Stornierung angemessene Ausfallkosten zu berechnen.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026